Hinweise und Regelungen für Deinen/Euren Garagenflohmarkt
- Der Ausschank von Alkohol ist genehmigungspflichtig
- Das Spielen von Musik in der Öffentlichkeit muss unter bestimmten Voraussetzungen bei der GEMA angemeldet werden.
- Der Verkauf von Neuware ist genehmigungspflichtig
- Es darf zu keiner Verkehrsbeeinträchtigung durch parkende Autos kommen, Gehwege und Nachbargrundstücke sind freizuhalten!
- Kuchen, Torten und Co. – Kochen und Backen für Dorf- und Straßenfeste (Landwirtschaftskammer Niedersachsen)
- Ein gewerblicher Verkauf von Waren, Lebensmitteln und Getränken erfordert eine entsprechende Genehmigung vom Gewerbeamt oder Ordnungsamt, selbst wenn er nur temporär auf Privatgelände stattfindet. Es muss auch auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen werden, beispielsweise in Bezug auf Verkehrsbeeinträchtigung, Lärm und Gerüche.